Bauverein Werne Wohnungsbau GmbH, Werne (Stockumer Str. 29, 59368 Werne). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bauverein Werne eG am 29.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bauverein Werne Wohnungsbau GmbH, Werne (Stockumer Str. 29, 59368 Werne). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2006 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2006 mit der Bauverein Werne eG mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, GnR 463) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bauverein Werne Wohnungsbau GmbH, Werne (Stockumer Str. 29, 59368 Werne). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Brocke, Ulrich, Werne, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.