Bauzentrum Westhoff + Frie AG, Herne, (Heerstr. 22 - 40, 44653 Herne).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HRB 9871 am 24.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Bauzentrum Westhoff + Frie AG, Herne (Heerstr. 22 - 40, 44653 Herne). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.06.2008 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.06.2008 mit der Westhoff + Frie Grundstücks- und Verwaltungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Herne (Amtsgericht Bochum HRB 9871) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bauzentrum Westhoff + Frie AG, Herne (Heerstr. 22 - 40, 44653 Herne). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.10.2005 wirksam geworden.
Bauzentrum Westhoff + Frie AG, Herne (Heerstr. 22 - 40, 44653 Herne). Die Hauptversammlung vom 9.12.2004 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Westhoff +Frie Grundstücks-und Verwaltungs-Aktiengesellschaft,Herne (AG Bochum,HRB 9871) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Grundkapitals um 750.000 Euro unddie entsprechende Änderung der Satzung in § § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst. 800.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 09.12.2004 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2004 Teile des Vermögensder Westhoff + Frie Grundstücks- und Verwaltungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Bochum (AG Bochum HRB 9871)) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 9,12.2004 Bezug genommen.Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 800.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Bauzentrum Westhoff + Frie AG, Herne (Heerstr. 22 - 40, 44653 Herne). Nicht mehr Vorstand: Große-Westhoff, Theodor, Betriebswirt grad., Recklinghausen.
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