HRA 102889: Bauzentrum Westmünsterland GmbH & Co. KG, München, Arabellastr. 4, c/o BayWa Aktiengesellschaft, 81925 München. Personendaten (Sitz und Registerstelle) geändert und sodann aufgrund Verschmelzung auf hiesige Gesellschaft ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Bauzentrum Westmünsterland Verwaltungs-GmbH, Ahaus (Amtsgericht München HRB 216448). Die Bauzentrum Westmünsterland Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 216448) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH & Co. KG