Bauzentrum Zerssen Rendsburg GmbH, Rendsburg(Friedrichstädter Str. 1-7, 24768 Rendsburg). Rechtsverhaeltnis: Die Umwandlung ist mit der am 17.04.2008 erfolgten Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register (Amtsgericht Kiel, HRA 6074 KI) wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht..
Bauzentrum Zerssen Rendsburg GmbH, Rendsburg(Friedrichstädter Str. 1-7, 24768 Rendsburg). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die neu errichtete Gesellschaft in Firma Bauzentrum Zerssen Rendsburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Rendsburg beschlossen. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese maßgebliche Register wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
Bauzentrum Zerssen Rendsburg GmbH, Rendsburg(Friedrichstädter Str. 1-7, 24768 Rendsburg). Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dörfelt, Reinhart; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Homburg, Barthold Alexander; Geschäftsführer:; 3. Dipl.-Kfm. Schröder, Frank, * ‒.‒.‒‒, Heide; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsverhaeltnis: Der mit der Zerssen & Co. GmbH in Rendsburg (AG Kiel, HRB 2454 RD = vormals Zerssen & Co. (GmbH & Co.) HRA 79 RD) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 20.10.1993 ist durch Vereinbarung vom 24.08.2007 mit Wirkung zum 31.12.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragspartner Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.