Bavaria Office GmbH & Co. KG, Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: HGA Europa-Fonds Beteiligungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 92398). Das Handelsgeschäft ist auf die alleinige Kommanditistin die HGA/Hamburg Bavaria Office GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg) im Wege der Anwachsung ohne Liquidation mit allen Aktiven und Passiven übergangen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Bavaria Office GmbH & Co. KG, Hamburg, Europa Passage, Hermannstr. 13 c/o HSH Real Estate AG, 20095 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg.
Bavaria Office GmbH & Co. KG, Hamburg (Europa Passage, Hermannstr. 13, 20095 Hamburg). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Bavaria Office GmbH & Co. KG, Hamburg (Europa Passage, Hermannstr. 13, 20095 Hamburg, der Erwerb, die Errichtung, die Vermietung, die sonstige Nutzung, die Verwaltung, der Verkauf sowie die sonstige Verwertung von Immobilien, insbesondere des in Hamburg im Zirkusweg 4 - 6 belegenen Bürogebäudes auf dem im Grundbuch des Amtsgerichts Hamburg, Blatt 2434, eingetragenen Grundstück (die "Immobille").). Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft wird durch den persönlich haftenden Gesellschafter vertreten. Persönlich haftende Gesellschafter und die jeweiligen Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HGA Europa-Fonds Beteiligungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 92398). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IHG Inamori GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 83 921) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.