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Bavaria RE Blue Einstein GmbH & Co. KG, München (HRA 111841)

Firmendaten

Anschrift
Innere Wiener Str. 17
81667 München
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 111841
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bavaria RE Blue Einstein GmbH & Co. KG aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRA 111841 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bavaria RE Blue Einstein GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf des Grundstücks Einsteinstraße 172 in München (Grundbesitz) sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften (§ 235 Abs. 1 KAGB) im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung, der Vermietung und dem Verkauf des Grundbesitzes (jede solche Gesellschaft eine Beteiligungsgesellschaft). Die Gesellschaft beschränkt sich auf Vermögensverwaltung und darf sich nicht an gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die der RAIF nach den gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes vom 23. Juli 2016 über Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) in seiner jeweils gültigen Fassung (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesell-schaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vor-schriften (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Gesellschaft als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB sowie im Sinne des Emissionsdokumentes des RAIF nicht berührt wird. Die Gesellschaft kann dazu im In- und Ausland andere Immobilien-Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen (jede solche Gesellschaft nachfolgend ebenfalls eine Beteiligungsgesellschaft). Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten insbesondere auch Darlehen aufnehmen und Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (ein-schließlich Sicherheiten für Darlehen) bestellen, sofern diese mit dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen, den Vorgaben der Anlage-verordnung und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen, wobei als Dritte in diesem Sinne nicht gelten unmittelbare und mittelbare Gesellschafter der Gesell-schaft sowie unmittelbare und mittelbare Beteiligungsgesellschaften, wenn und soweit die jeweilige Darlehensgewährung nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere unter Be-rücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen zulässig ist. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Die Gesellschaft darf nur folgende Vermögensgegenstände erwerben: (a) Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 KAGB, Anteile an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 235 Abs. 1 KAGB sowie Vermögensge-genstände im Sinne des Emissionsdokumentes des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen (soweit durch letztere die Qualifikation der Gesellschaft als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB nicht berührt wird), (b) Liquiditätsanlagen nach Maßgabe der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und des Emissionsdokuments des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebe-schränkungen und (c) zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände erforderliche Gegenstände. Die Gesellschaft hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass (a) die Befugnisse der Verwahrstelle nach den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorga-ben sichergestellt werden, (b) die von der Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Er-werb entsprechend den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und dem Emissi-onsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen bewertet werden, (c) sich die Gesellschaft nur an Beteiligungsgesellschaften beteiligt, deren Gesellschafter ihre Einlagen vollständig gezahlt haben, und (d) die laufende Bewertung der Vermögensgegenstände und Beteiligungen an etwaigen Beteiligungsgesellschaften nach dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen erfolgt. Die Gesellschaft darf den Grundbesitz und die Beteiligungen an etwaigen Beteiligungsge-sellschaften verkaufen. § 8.6(p) bleibt unberührt. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG/KGAB aus.' Die Bavaria RE Blue Einstein GmbH & Co. KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 18.01.2020
Neueintragung

HRA 111841: Bavaria RE Blue Einstein GmbH & Co. KG, München, Innere Wiener Str. 17, 81667 München. (Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf des Grundstücks Einsteinstraße 172 in München (Grundbesitz) sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften (§ 235 Abs. 1 KAGB) im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung, der Vermietung und dem Verkauf des Grundbesitzes (jede solche Gesellschaft eine Beteiligungsgesellschaft). Die Gesellschaft beschränkt sich auf Vermögensverwaltung und darf sich nicht an gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die der RAIF nach den gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes vom 23. Juli 2016 über Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) in seiner jeweils gültigen Fassung (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesell-schaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vor-schriften (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Gesellschaft als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB sowie im Sinne des Emissionsdokumentes des RAIF nicht berührt wird. Die Gesellschaft kann dazu im In- und Ausland andere Immobilien-Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen (jede solche Gesellschaft nachfolgend ebenfalls eine Beteiligungsgesellschaft). Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten insbesondere auch Darlehen aufnehmen und Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (ein-schließlich Sicherheiten für Darlehen) bestellen, sofern diese mit dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen, den Vorgaben der Anlage-verordnung und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen, wobei als Dritte in diesem Sinne nicht gelten unmittelbare und mittelbare Gesellschafter der Gesell-schaft sowie unmittelbare und mittelbare Beteiligungsgesellschaften, wenn und soweit die jeweilige Darlehensgewährung nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere unter Be-rücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen zulässig ist. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Die Gesellschaft darf nur folgende Vermögensgegenstände erwerben: (a) Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 KAGB, Anteile an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 235 Abs. 1 KAGB sowie Vermögensge-genstände im Sinne des Emissionsdokumentes des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen (soweit durch letztere die Qualifikation der Gesellschaft als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB nicht berührt wird), (b) Liquiditätsanlagen nach Maßgabe der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und des Emissionsdokuments des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebe-schränkungen und (c) zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände erforderliche Gegenstände. Die Gesellschaft hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass (a) die Befugnisse der Verwahrstelle nach den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorga-ben sichergestellt werden, (b) die von der Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Er-werb entsprechend den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und dem Emissi-onsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen bewertet werden, (c) sich die Gesellschaft nur an Beteiligungsgesellschaften beteiligt, deren Gesellschafter ihre Einlagen vollständig gezahlt haben, und (d) die laufende Bewertung der Vermögensgegenstände und Beteiligungen an etwaigen Beteiligungsgesellschaften nach dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen erfolgt. Die Gesellschaft darf den Grundbesitz und die Beteiligungen an etwaigen Beteiligungsge-sellschaften verkaufen. § 8.6(p) bleibt unberührt. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG/KGAB aus.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Innere Wiener Str. 17, 81667 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bavaria RE Blue Komplementär GmbH, München (Amtsgericht München HRB 251494), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

18.01.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Bavaria RE Blue Komplementär GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Neueintragung 17.01.2020