Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Mihan, Akbar, München, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.01.2023
Peschel |
3 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Kieslingstr. 82, 90491 Nürnberg |
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a)
14.11.2022
Brunsch |
HRB 34498: BayFraLog GmbH, Nürnberg, Regensburger Straße 334 a, 90480 Nürnberg. Die Durchführung von Frachtvermittlungen und alle damit einhergehenden Tätigkeiten, Betreiben einer Speditions- und Logistikgesellschaft sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten, die Durchführung von Beratungsleistungen im Logistikbereich sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf Grundbesitz erwerben, verwalten und veräußern. Des Weiteren darf sie Niederlassungen im In- und Ausland gründen. Ebenfalls darf sie Gesellschaften, Gesellschaftsanteile oder Einzelunternehmen im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräußern.
HRA 17962: BayFraLog (BayernFrankenLogistik) oHG, Nürnberg, Regensburger Straße 334 a, 90480 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die BayFraLog GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 34498) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 34498: BayFraLog GmbH, Nürnberg, Regensburger Straße 334 a, 90480 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2017. Geschäftsanschrift: Regensburger Straße 334 a, 90480 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Frachtvermittlungen und alle damit einhergehenden Tätigkeiten, Betreiben einer Speditions- und Logistikgesellschaft sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten, die Durchführung von Beratungsleistungen im Logistikbereich sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf Grundbesitz erwerben, verwalten und veräußern. Des Weiteren darf sie Niederlassungen im In- und Ausland gründen. Ebenfalls darf sie Gesellschaften, Geseilschaftsanteile oder Einzelunternehmen im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräußern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Karatas, Hakan, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒; Mihan, Akbar, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BayFraLog (BayernFrankenLogistik) oHG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 17962). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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