HRB 14342:BayPack GmbH, Stetten, Bahnhofstraße 30, 87778 Stetten.Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 990.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 1.290.000,00 EUR.
BayPack GmbH, Türkheim, Unterfeldstraße 1 a, 86842 Türkheim. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Stetten. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 30, 87778 Stetten.
BayPack GmbH, Türkheim, Unterfeldstraße 1 a, 86842 Türkheim.Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2010 hat die Änderung des § 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen.
BayPack GmbH, Türkheim, Unterfeldstraße 1 a, 86842 Türkheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2010. Geschäftsanschrift: Unterfeldstraße 1 a, 86842 Türkheim. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Verpackungen aller Art, insbesondere Transport- und Regalverpackungen, die Beratung Dritter in diesem Bereich, der Handel mit diesen Verpackungen und die Beratung im Bereich Automatisierung im Zusammenhang mit Transport- und Regalverpackungen.. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Dengler, Ralph, Buxheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BayPack GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Türkheim (Amtsgericht Memmingen, HRA 11448). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.