Bayerische Beamtenkrankenkasse Versicherungsdienste für Hessen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bayerischen Beamtenkrankenkasse Versicherungsdienste GmbH (vormals: Bayerische Beamtekrankenkasse Versicherungsdienste für Oberbayern GmbH) am 23.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bayerische Beamtenkrankenkasse Versicherungsdienste für Hessen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bayrische Beamtenkrankenkasse Versicherungsdienste für Oberbayern GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 54819) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bayerische Beamtenkrankenkasse Versicherungsdienste für Hessen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Felgentreff, Alexander, Budenheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Glaitzar, Klaus-Peter, Erfurt, * ‒.‒.‒‒.
Bayerische Beamtenkrankenkasse Versicherungsdienste für Hessen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Bockenheimer Landstr. 39, 60325 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Oswald, Günter Wilhelm, Roßdorf/Gundernhausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Felgentreff, Alexander, Budenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.