Bayerische CB Beteiligungs GmbH, München, Königinstraße 23, 80539 München. Die Verschmelzung wurde am 26.04.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Stuttgart HRB 735428).
Bayerische CB Beteiligungs GmbH, München, Königinstraße 23, 80539 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2011 mit Nachtrag vom 30.09.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der CAD-Ceramic Automation & Development GmbH mit dem Sitz in Rudersberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 735428) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.