Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Irlacher Str. 6, 83128 Halfing |
|
b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Geschäftsführer:
Heller, Stephan, Halfing, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
16.05.2024
Eckl-Dimpflmaier |
Bayerische Reismühle der Reisella GmbH, Halfing, Kirchplatz 9, 83128 Halfing. Prokura erloschen: Maier, Sieglinde, Eiselfing, * ‒.‒.‒‒.
Bayerische Reismühle der Reisella GmbH, Halfing (Kirchplatz 9, 83128 Halfing). Einzelprokura: Maier, Sieglinde, Eiselfing, * ‒.‒.‒‒.
Bayerische Reismühle der Reisella GmbH, Halfing (Kirchplatz 9, 83128 Halfing). Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2007 hat die Änderung des § 10 (Genehmigung von Rechtshandlungen der Geschäftsführer) der Satzung beschlossen.
Reisella Reismühlen u. Lagerei GmbH, Halfing (Kirchplatz 9, 83128 Halfing). Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Bayerische Reismühle der Reisella GmbH. Geschäftsführer: Dipl.-Betriebswirt (FH) Heller, Stephan, Dipl.-Betriebswirt (FH), Halfing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Bayerische Reismühle Halfing GmbH mit dem Sitz in Halfing (Amtsgericht Traunstein HRB 11038) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 17.08.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.08.2007 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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