Bayerische Versicherungsbank Aktiengesellschaft, München (Dieselstraße 8, 85774 Unterföhring). Die Verschmelzung wurde am 30.01.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 75727).
Bayerische Versicherungsbank Aktiengesellschaft, München (Dieselstraße 8, 85774 Unterföhring). Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, München (Amtsgericht München HRB 75727) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
Bayerische Versicherungsbank Aktiengesellschaft, München (Dieselstraße 8, 85774 Unterföhring). Die "AZB-Arion Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 143959) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bayerische Versicherungsbank Aktiengesellschaft, München (Dieselstraße 8, 85774 Unterföhring). Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der AZB-Arion Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, München (Amtsgericht München HRB 143959) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
Bayerische Versicherungsbank Aktiengesellschaft, München (Dieselstraße 8, 85774 Unterföhring). Die Hauptversammlung vom 22.04.2005 hat die Änderung des §1 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nun der elektronische Bundesanzeiger.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen