Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Bayerischer Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein - BAYBÜV e.V., München (VR 12265)

Firmendaten

Anschrift
Beethovenstr. 8
80336 München
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 089/514030
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.steine-erden-by.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 12265
Amtsgericht: München
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bayerischer Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein - BAYBÜV e.V. aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer VR 12265 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bayerischer Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein - BAYBÜV e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Bayerischer Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein - BAYBÜV e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 05.04.2022)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 2

Calendar 15.03.2022
Veränderung

VR 12265: Bayerischer Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein - BAYBÜV e.V., München (Beethovenstr. 8, 80336 München). Der Überwachungs- und Zertifizierungsverein für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 18293) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2021 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 15.07.2021 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 15.07.2021 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 18.06.2008
Veränderung

Baustoff- und Bauteile-Überwachungsverein Land Bayern - BAYBÜV - e.V., München (Beethovenstr. 8, 80336 München). Der Überwachungs- und Zertifizierungsverein Transportbeton und WerkMörtel Land Bayern e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 8487) und der Überwachungs- und Zertifizierungsverein Sand, Kies, Splitt und Recycling-Baustoffe Bayern e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 7914) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 27.11.2007 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 27.11.2007 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 27.11.2007 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

15.03.2022
Firmenname geändert

alt:
Baustoff- und Bauteile-Überwachungsverein Land Bayern - BAYBÜV - e.V.

neu:
Bayerischer Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein - BAYBÜV e.V.