VR 4330:Bayerischer Brennstoff- und Mineralölhandels-Verband e.V., München (Müllerstr. 54 / V, 80469 München). Die Verschmelzung wurde am 16.9.2014 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Charlottenburg VR 28748 B).
VR 4330:Bayerischer Brennstoff- und Mineralölhandels-Verband e.V., München (Müllerstr. 54 / V, 80469 München). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.8.2014 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 11.7.2014 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 9.7.2014 mit UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg VR 28748 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.