Bayerischer Lloyd GmbH, Regensburg (Donaulände 20a, 93055 Regensburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2008 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2008 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 14.03.2008 auf die Gerhard Meier Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 1071) als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
93055 Regensburg
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Amtsgericht: Regensburg
Rechtsform: GmbH