Bayerischer Schulbuchverlag GmbH, München, Rosenheimer Str. 145, 81671 München. Die Verschmelzung wurde am 07.09.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 128032).
Bayerischer Schulbuchverlag GmbH, München, Rosenheimer Str. 145, 81671 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 128032) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bayerischer Schulbuchverlag GmbH, München, Rosenheimer Str. 145, 81671 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hüppe, Martin, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
Bayerischer Schulbuchverlag GmbH, München, Rosenheimer Str. 145, 81671 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Platiel, Jörg, München, * ‒.‒.‒‒.
Bayerischer Schulbuchverlag GmbH, München, Rosenheimer Str. 145, 81671 München. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.02.1999 mit der Oldenbourg Schulbuchverlag GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 128032) ist durch Aufhebung zum 31.12.2011 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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