Bayerischer Westernpferdesportverband e.V. (BWSV), München (Schulweg 9, 92360 Mühlhausen). Die Verschmelzung wurde am 05.06.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München VR 15115).
Bayerischer Westernpferdesportverband e.V. (BWSV), München (Schulweg 9, 92360 Mühlhausen). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2006 sowie Beschluß seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 24.11.2006 und Beschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 24.11.2006 mit ERSTE WESTERNREITERUNION BAYERN e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 15115) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.