HRB 8608: Bayerlein u. Kern Verwaltungs GmbH, Nürnberg, Rüsternweg 41, 90441 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ernst-Sachs-Straße 8, 90441 Nürnberg.
HRB 8608: IBK Ingenieurbüro Bayerlein u. Kern GmbH, Nürnberg, Ernst-Sachs-Straße 8, 90441 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 hat weiter die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung (des gesamten wesentlichen Geschäftsbetriebes) von der Firma Bayerlein u. Kern OHG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 17431) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 hat auch die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Bayerlein u. Kern Verwaltungs GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rüsternweg 41, 90441 Nürnberg. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens und Beratungsleistungen im Bereich Maschinenbau. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 15.12.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 15.12.2015 Teile des Vermögens (den gesamten wesentlichen Geschäftsbetrieb einschließlich des vorhandenen Betriebsgrundstücks) von der Firma Bayerlein u. Kern OHG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 17431) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.