Baywobau Leipzig Baubetreuung GmbH, Leipzig (An der Kotsche 36, 04207 Leipzig). Die Verschmelzung wurde am 12.09.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Baywobau Leipzig Baubetreuung GmbH, Leipzig (An der Kotsche 36, 04207 Leipzig). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Baywobau Baubetreuung GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 7656) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Baywobau Leipzig Baubetreuung GmbH, Leipzig (An der Kotsche 36, 04207 Leipzig). Der Ergebnisabführungsvertrag vom 13.12.1995 mit der Baywobau Bauträger Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München ist durch Kündigung zum 31.12.2005 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Unternehmensvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.