GnR 61 B: Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin (Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Rechtsform: Die Satzung ist am 26.08.2020 geändert in § 24 (Aufsichtsrat) und § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung).
GnR 61 B: Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Berlin (Lutherstr. 11, 12167 Berlin). Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu angemessenen Preisen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den hergebrachten Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit nach Maßgabe der Satzung. Die Genossenschaft kann Tochterunternehmen gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchstabe f der Satzung die Voraussetzungen. Rechtsform: Die Satzung ist am 25.01.2018 geändert in nachfolgenden Punkten: Voranstellung einer Präambel, § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übetragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Recht auf wohnliche Versorgung), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 41 (Gewinnverteilung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) sowie der Anlage zur Satzung.