GnR 103: Beamtenwohnungsverein e.G., Gelsenkirchen, Beisenstraße 30, 45894 Gelsenkirchen. Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 20 (Vorstand) und § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Beamtenwohnungsverein e.G., Gelsenkirchen, Beisenstraße 30, 45894 Gelsenkirchen. Nicht mehr Vorstand: Müller, Horst, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
Beamtenwohnungsverein e.G., Gelsenkirchen, Beisenstraße 30, 45894 Gelsenkirchen. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Beisenstraße 30, 45894 Gelsenkirchen. Bestellt als Vorstand: Heinrich, Johannes, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
Beamtenwohnungsverein e.G., Gelsenkirchen, (Beisenstr. 30, 45894 Gelsenkirchen).Nicht mehr Vorstand sind: Lankiewicz, Rudi, Postamtmann, Gelsenkirchen und Müller, Willi, Rentner, Gelsenkirchen. Bestellt als Vorstand: Richter, Katrin, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
Beamtenwohnungsverein e.G., Gelsenkirchen (Beisenstr. 30, 45894 Gelsenkirchen). Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2007 hat die Neufassung der Satzung und damit insbesondere die Änderung des § 2 (Zweck und Gegenstand), § 18 (Nachschusspflicht), § 20 (Vorstand) und § 21 (Leitung und Vertretung des Vorstandes)beschlossen. Gegenstand geändert, nunmehr: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bereich der Stadt Gelsenkirchen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 27 die Voraussetzungen. Nachschusspflicht geändert, nunmehr: Genossenschaft ohne Nachschusspflicht. Der Geschäftsanteil beträgt 750,00 EUR. Höchstzahl der Geschäftsanteile pro Mitglied: 20. Vertretungsregelung geändert, nunmehr: Der Vorstand besteht aus zwei, höchstens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
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