Beck Maschinenfabrik GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock (An der Heller 43, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2002 sowie der Verschmelzungsbeschlüsse beider Gesellschaften vom gleichen Tage mit der SMB GmbH & Co. KG mit Sitz in Altena (AG Altena HRA 753) durchÜbertragung ihres Vermögens auf die Gesellschaft mit dieser durch Aufnahme verschmolzen. (Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.)
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
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Amtsgericht: Bielefeld
Rechtsform: GmbH