HRA 1835: Becker, Cramer & Römer, GmbH u. Co., Hagen-Hohenlimburg, Oeger Straße 24, 58119 Hagen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 1835: Becker, Cramer & Römer, GmbH u. Co., Hagen-Hohenlimburg, Oeger Straße 24, 58119 Hagen. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG von Amts wegen zu löschen. Zur Geltendmachung eines eventuellen Widerspruches gegen die beabsichtigte Löschung wird gemäß § 393 FamFG eine Frist von einem Monat gesetzt, die mit dieser Veröffentlichung beginnt.Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung.Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Anderenfalls wird nach Ablauf der Frist das Erlöschen der Firma von Amts wegen in das hiesige Handelsregister eingetragen werden.