Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nach Änderung der personenbezogenen Daten
(Wohnort), weiterhin
Geschäftsführer:
Kaczmarek, Konstantin, Langenbach bei Kirburg,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
16.01.2024
Daubach
b)
Fall 13 |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Grohs, Gerald, Selbach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.05.2023
Daubach
b)
Fall 11 |
Becker GmbH, Schallschutz und Metallbau, Friedewald, Finkenweg 1, 57520 Friedewald. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaczmarek, Gisela, Hüblingen, * ‒.‒.‒‒.
Becker GmbH, Schallschutz und Metallbau, Friedewald (Finkenweg 1, 57520 Friedewald). Bestellt als Geschäftsführer: Grohs, Gerald, Selbach, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Grohs, Gerald, Selbach, * ‒.‒.‒‒.
Becker GmbH, Schallschutz und Metallbau, Friedewald (Finkenweg 1, 57520 Friedewald). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2007 mit der Becker Tore GmbH mit Sitz in Friedewald (Amtsgericht Montabaur, HRB 6625) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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