HRB 9456 PI: Becker Industrieverpackungen GmbH, Quickborn/Krs. Pinneberg, Lornsenstraße 60, 25451 Quickborn. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragene Kauffrau unter der Firma Becker Industrie-Verpackungen e.K. mit Niederlassung in Quickborn weitergeführt. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitz des übernehmenden Rechtsträgers (AG Pinneberg, HRA 7893 PI) wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
25451 Quickborn
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Pinneberg
Rechtsform: GmbH