HRB 12171 HB: Becker Putztextilien GmbH, Bremen, Warturmer Heerstraße 120, 28197 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Becker, Birgit; Geschäftsführer: 3. Meinken, Andree, * ‒.‒.‒‒, Delmenhorst; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Jäkel, Peter
HRB 12171 HB: Becker Putztextilien GmbH, Bremen, Warturmer Heerstraße 120, 28197 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Becker, Paula
HRB 12171 HB: Becker Putztextilien GmbH, Bremen, Warturmer Heerstraße 120, 28197 Bremen. Prokura: Becker, Paula, * ‒.‒.‒‒, Bremen. Einzelprokura.
HRB 12171 HB: Becker Putztextilien GmbH, Bremen, Warturmer Heerstraße 120, 28197 Bremen. Geschäftsführer: Brade, Heiko, * ‒.‒.‒‒, Marienwerder; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 12171 HB: Becker Putztextilien GmbH, Bremen, Warturmer Heerstraße 120, 28197 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Textil-GmbH Lößnitz Wäscherei- und Industrietextilien mit Sitz in Lößnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 4531) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Treptow Reinigungstextilien GmbH mit Sitz in Werneuchen (Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 9333 F) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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