Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Beckl Karosserie + Lack GmbH & Co. KG, Langenselbold (HRA 93841)

Firmendaten

Anschrift
Birkenweiher Str. 11-13
63505 Langenselbold
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06184/921620
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.beckl.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 93841
Amtsgericht: Hanau
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Beckl Karosserie + Lack GmbH & Co. KG aus Langenselbold ist im Handelsregister Hanau unter der Nummer HRA 93841 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Beckl Karosserie + Lack GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Beckl Karosserie + Lack GmbH & Co. KG weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.12.2022)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
3 c)
Eingetreten als Kommanditist/in im Wege der
Sonderrechtsnachfolge nach Beckl, Harald, * ‒.‒.‒‒ :
Beckl, Sebastian, Langenselbold, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
18.000,00 EUR.
Geändert, nun:
Nach Herabsetzung der Einlage im Wege der
Sonderrechtsnachfolge um 18.000,00
Beckl, Harald, Langenselbold, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 12.000,00
EUR.
a)
08.08.2022
Raab
b)
Fall 3
Calendar 08.12.2020
Veränderung

HRA 93841: Beckl Karosserie + Lack GmbH & Co. KG, Langenselbold, Am Häusergraben 16, 63505 Langenselbold. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Birkenweiherstr. 11-13, 63505 Langenselbold. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Harald Beckl, Langenselbold, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Harald Beckl Karosserie + Lack e.K. in Langenselbold (Amtsgericht Hanau HRA 93488) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.