HRB 39160:Beckman Coulter Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Bethmannstr. 50-54, 60311 Frankfurt am Main.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KMB S.à.r.l. mit Sitz in Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés (R.C.S.) Luxemburg, B 181969) am 18.09.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 39160:Beckman Coulter Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Bethmannstr. 50-54, 60311 Frankfurt am Main.Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 28.05.2014 sowie dem Zustimmungsbeschluss der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der KMB S.à.r.l. mit Sitz in Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés (R.C.S.) Luxemburg, B 181969) grenzüberschreitend verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
HRB 39160:Beckman Coulter Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Bethmannstr. 50-54, 60311 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 28.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KMB S.á.r.l. mit Sitz in Sennigerberg, Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés (R.C.S.) Luxemburg, B 181969) grenzüberschreitend verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 39160:Beckman Coulter Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Bethmannstr. 50-54, 60311 Frankfurt am Main.Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft eingereicht worden.Bekanntmachung nach § 122d UmwG i. V. m. § 10 HGB i. V. m. Art. 61 Abs. 4 EGHGB. Zur Durchführung der Bekanntmachung wird mitgeteilt:1. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland unter HRB 39160 eingetragene Firma Beckman Coulter Holdings GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Rech mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, soll als übertragender Rechtsträger auf die im Registre de Commerce et des Sociétés (R.C.S.) Luxemburg unter B 181969 geführte Firma KMB S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht (Société à responsabilité limitée) mit Sitz in Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg, als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden.2. Der zur Durchführung dieser Verschmelzung aufgestellte Verschmelzungsplan ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingereicht worden. 3. Minderheitsgesellschafter sind weder bei der Beckman Coulter Holdings GmbH noch bei der KMB S.à r.l. vorhanden. Die Verschmelzung wird auf die Gläubiger der übertragenden Beckman Coulter Holdings GmbH keine Auswirkungen haben, da alle Aktiva und Passiva der Beckman Coulter Holdings GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die KMB S.à r.l. übergehen. Dies führt dazu, dass Gläubiger der Beckman Coulter Holdings GmbH ihre Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit der Beckman Coulter Holdings GmbH gegenüber der KMB S.à r.l. geltend machen können. Für Gläubiger der Gesellschaft besteht vorgelagerter Schutz in folgendem Umfang: Gläubigern der Gesellschaft., die keine Befriedigung verlangen können, ist nach § 122j UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d UmwG vom Registergericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Gesellschaft nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind.Nach Artikel 268 des Luxemburgischen Gesetzes über die Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 in der derzeit geltenden Fassung können Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Ansprüche vor dem Datum der Bekanntmachung der der Verschmelzung zustimmenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft, die vor einem Notar in Luxemburg abzuhalten ist, entstanden sind, ungeachtet gegenteiliger Vereinbarung, innerhalb von 2 (zwei) Monaten beim zuständigen Gericht die Stellung einer angemessenen Sicherheit für fällige und nicht fällige Schulden beantragen, sofern die Verschmelzung einen entsprechenden Schutz erforderlich macht. Vollständige Auskünfte betreffend die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an den grenzüberschreitenden Verschmelzungen beteiligten Gesellschaften können bei der Beckman Coulter Holdings GmbH, Bethmannstr. 50-54, 60311 Frankfurt am Main, kostenlos eingeholt werden.
Beckman Coulter Holdings GmbH, Frankfurt am Main, Bethmannstr. 50-54, 60311 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Goudzwaard, Bryan, Placentia/USA, * ‒.‒.‒‒; Hofacher, Werner, Nyon/Schweiz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Müller, Jutta, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Di Dio, Salvatore, Genf, Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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