Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Beckmann, Dirk, Kamen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Beckmann, Lara, Kamen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
29.01.2025
Arnold |
7 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Einziehung von
Geschäftsanteilen) beschlossen. |
a)
26.11.2024
Drouven |
HRB 6681: Beckmann Unternehmensentwicklung GmbH, Kamen, Felix-Wankel-Straße 6, 59174 Kamen. Einzelprokura: Hackling, Tobias, Esterwegen, * ‒.‒.‒‒; Menzel, Carsten, Greven, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6681: Beckmann Unternehmensentwicklung GmbH, Kamen, Felix-Wankel-Straße 6, 59174 Kamen. Vertretungsregelung geändert; Vorname berichtigend eingetragen, nunmehr: Geschäftsführer: Ebelt, Marcus, Fröndenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6681: Beckmann Unternehmensentwicklung GmbH, Kamen, Felix-Wankel-Straße 6, 59174 Kamen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2015 mit der Caldea GmbH mit Sitz in Kamen (Amtsgericht Hamm HRB 7856) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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