Becon Neunte Verwaltungs-GmbH, Neuss, Heerdterbuschstraße 2 A, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 399 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Becon Neunte Verwaltungs-GmbH, Neuss, Heerdterbuschstraße 2 A, 41460 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 399 FamFG von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Becon Neunte Verwaltungs-GmbH, Neuss, Heerdterbuschstraße 2 A, 41460 Neuss.Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Heerdterbuschstraße 2 A, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Holter, Manfred, Viersen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Rausch, Susanne, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Becon Neunte Verwaltungs-GmbH, Wassenberg (Heerdterbuschstraße 2a, 41460 Neuss). Der Sitz ist nach Neuss (jetzt AG Neuss HR B 13365) verlegt.
Becon Neunte Verwaltungs-GmbH, Neuss (Heerdterbuschstr. 2a, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26. September 2003. Die Gesellschafterversammlung vom 23. März 2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Wassenberg (bisher AG Aachen HRB 12122) nach Neuss beschlossen. Gegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens, sowie die Ausübung aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Holter, Manfred, Viersen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.