HRB 19794: Bedachungen Josef Kulzer GmbH, Homburg, Richardstraße 83, 66424 Homburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Liquidator: Kulzer, Josef Hans Joachim, Homburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.
Bedachungen Josef Kulzer GmbH, Homburg, Richardstraße 83, 66424 Homburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2011. Geschäftsanschrift: Richardstraße 83, 66424 Homburg. Gegenstand: Der Betrieb einer Dachdeckerei. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kulzer, Josef Hans Joachim, Homburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Bedachungen Josef Kulzer e. K. mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 10922 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.10.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.