Bednarz GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, Maxstr. 15, 97688 Bad Kissingen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 24.08.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012 und Ausgliederungserklärung des Inhabers der übertragenden Gesellschaft vom 24.08.2012 Teile des Vermögens (alle Aktiva und Passiva, jedoch mit Ausnahme der ausdrücklich im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 24.08.2012 bezeichneten Vermögensgegenstände und Verpflichtungen) von der Karl-Heinz Bednarz e.K. mit dem Sitz in Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt HRA 9374) übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der heutigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Schweinfurt
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