Behrens und Hermeling Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Badbergen, (An der B 68 Nr. 69, 49635 Badbergen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HNP Hermeling Schiller Nientker Breher Partnerschaft, Steuerberater, Badbergen (Name geändert am 01.04.2009, ehemals Hermeling und Nientker Partnerschaft, Steuerberater) am 16.03.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Behrens und Hermeling Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Badbergen, (An der B 68 Nr. 69, 49635 Badbergen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.11.2008 mit der Hermeling und Nientker Partnerschaft, Steuerberater mit Sitz in Badbergen (Amtsgericht Hannover, PR 200223) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.