Beideck Farben GmbH, Karlsruhe, Lotzbeckstr. 1, 76185 Karlsruhe. Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Mannheim HRA 703886) ist am 19.09.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Beideck Farben GmbH, Karlsruhe, Lotzbeckstr. 1, 76185 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Beideck, Christian, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Beideck Farben e.K., Christian Beideck", Karlsruhe verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.