PR 3090: Beine & Käuper PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft, Münster (Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster). Ausgeschieden als Partner: Käuper, Cornelia, Steuerberaterin, Münster, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Partner: Dipl. Finanzwirtin (FH) Pries, Gesa, Steuerberaterin, Königswinter, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PR 3090: Beine & Käuper PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft, Münster (Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster). Der Name und der Gegenstand der Partnerschaft sind geändert. Neuer Name: Beine & Käuper PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft. Neuer Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten i.S.v. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Ausgeschieden als Partner: Beine, Winfried, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer, Münster, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Partner: Wagner, Björn, Steuerberater, Nottuln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PR 3090:Beine & Käuper PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft, Münster (Sentmaringer Weg 71, 48151 Münster). Partnerschaft. Alle Leistungen eines Steuerberaters und eines vereidigten Buchprüfers. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Beine, Winfried, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer, Münster, * ‒.‒.‒‒; Käuper, Cornelia, Steuerberaterin, Münster, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Beine & Käuper GmbH Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft, Münster (Amtsgericht Münster HRB 10577) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.