HRB 26181: Belando Betten GmbH, Hümmel, Bergstraße 9, 53520 Hümmel. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nunmehr bestellt als Liquidator: Nimz, Stefan, Hümmel-Marthel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nimz, Stefan, Hümmel, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 26181: Belando Betten GmbH, Hümmel, Bergstraße 9, 53520 Hümmel. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.05.2018 wirksam geworden.
HRB 26181: Belando Betten GmbH, Hümmel, Bergstraße 9, 53520 Hümmel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Ron Lion Schlafsysteme GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 83508) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 02.11.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 02.11.2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Geschäftsanschrift: Bergstraße 9, 53520 Hümmel. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Groß- und Einzelhandel sowie Herstellung und Vertrieb von Wohnungseinrichtungsprodukten, insbesondere von Schlafsystemen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nimz, Stefan, Hümmel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.