VR 3740: Belegschafts-Unterstützungsverein der Unternehmensgruppe TÜV Bayern e.V., München (Adenauerring 7, 81737 München). Die Verschmelzung wurde am 29.11.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (nunmehr nach Firmenänderung und Sitzverlegung TÜV SÜD BUV GmbH, Amtsgericht München HRB 245065) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
VR 3740: Belegschafts-Unterstützungsverein der Unternehmensgruppe TÜV Bayern e.V., München (Adenauerring 7, 81737 München). Der Verein ist als übertragender Rechtsträgerauf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2018 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 03.07.2018 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 30.07.2018 mit der TÜV Südwest Unterstützungseinrichtung GmbH mit dem Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 6246) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.