Belegschaftshilfe YTONG Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Hornstr. 3, 80797 München).
Belegschaftshilfe YTONG Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Hornstr. 3, 80797 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Xella Deutschland GmbH mit dem Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 17446) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.