HRA 5657: Belem GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2017 mit Nachtrag vom 06.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.02.2017 und 10.03.2017 mit der Monteira GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5535) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
61348 Bad Homburg
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Amtsgericht: Bad Homburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG