HRB 74747: Belfry Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Belfry Lux Participation S.à.r.l. am 08.10.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 74747: Belfry Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 07.05.2018 mit der Belfry Lux Participation S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, B 109558) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburgs, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 74747: Belfry Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Bekanntmachung der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Belfry Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 74747Im Hinblick auf den Inhalt der Bekanntmachung sowie § 122d Satz 3 UmwG werden folgende Angaben gemacht:VerschmelzungsplanDer Verschmelzungsplan wurde in beurkundeter Form (Urkunde Nr. 104 / 2018 B des Notars Markus Böhn, Frankfurt am Main, Frankfurt am Main) am 7. Mai 2018 beim Handelsregister eingereicht.Beteiligte GesellschaftenÜbertragende Gesellschaften ist Belfry Verwaltungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland und Geschäftsanschrift c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland.Übernehmende Gesellschaft ist Belfry Lux Participation S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Luxemburger Recht (société à responsabilité limitée) und Geschäftsanschrift 26, Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.3. Register der beteiligten GesellschaftenDie übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 74747.Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nummer B109558. 4. Gläubiger und MinderheitsgesellschafterAlleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft. Ein Hinweis auf die Ausübung der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist deshalb nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übertragenden Gesellschaft unter deren Adresse c/o Fortress Germany Asset Management GmbHAn der Welle 460322 Frankfurt am MainDeutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Die Gläubiger der Belfry Lux Participation S.à r.l., deren Ansprüche vor der Eintragung der Verschmelzung im luxemburgischen Amtsblatt (Recueil Electonique des Sociétés et Associations) entstanden sind, sind gemäß Artikel 1021-9 des Luxemburgischen Gesetzes betreffend Handelsgesellschaften vom 10. August 1915, in der jeweils geltenden Fassung, berechtigt, der übernehmenden Gesellschaft, ungeachtet anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen, innerhalb von zwei Monaten ab der betreffenden Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter des mit Handelssachen befassten Amtsgerichts (Tribunal d'Arrondissement), das für den Bezirk zuständig ist, in dem sich der Sitz der Schuldnergesellschaft befindet, und der für dringliche Angelegenheiten zuständig ist, angemessenen Gläubigerschutz in Bezug auf fällige und noch nicht fällige Ansprüche zu beantragen, sofern sie glaubhaft machen können, dass die Erfüllung ihrer Ansprüche aufgrund der Verschmelzung bedroht ist und von der Schuldnergesellschaft keine Sicherheiten gestellt worden sind. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden:Belfry Lux Participation S.à r.l.26, Boulevard Royal,L-2449 Luxemburg,Großherzogtum Luxemburg
HRB 74747: Belfry Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main.
HRB 74747: Belfry Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main.
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