HRB 16324: Believa AG, Mönchengladbach, Regioparkring 1, 41199 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29.10.2015 im Wege des Formwechsels in die Believa GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 16828) umgewandelt worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16324: Believa AG, Mönchengladbach, Regiopark 1, 41199 Mönchengladbach. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Regioparkring 1, 41199 Mönchengladbach.
HRB 16324: Believa AG, Mönchengladbach, Regiopark 1, 41199 Mönchengladbach. Die Hauptversammlung vom 27.04.2015 hat die Änderung der Satzung in Abschnitt I § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
HRB 16324: Believa AG, Mönchengladbach, Jägerstraße 2, 41239 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Regiopark 1, 41199 Mönchengladbach.
HRB 16324: Believa AG, Mönchengladbach, Jägerstraße 2, 41239 Mönchengladbach. Aktiengesellschaft. Entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der Believa GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 15312) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2014. Satzung vom 14.10.2014. Geschäftsanschrift: Jägerstraße 2, 41239 Mönchengladbach. Gegenstand: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb dermatologischer und kosmetischer Produkte. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne oder auch alle Mitglieder des Vorstandes zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, und Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB in der Weise befreien, dass sie Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft auch mit sich als Vertreter eines Dritten vornehmen können. Vorstand: Priebusch, Heiko, Hückelhoven, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.