Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist mit am 07.07.2023 wirksam gewordener
Eintragung als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2023 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom
12.06.2023 und der Gesellschafterversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom 12.06.2023 mit der Delizio
GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart 739947)
verschmolzen. |
a)
07.07.2023
Hummel |
HRA 201622: Bell Deutschland GmbH & Co. KG, Seevetal, Brookdamm 21, 21217 Seevetal. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 201622: Bell Deutschland GmbH & Co. KG, Seevetal, Brookdamm 21, 21217 Seevetal. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Teil-Ausgliederungs- und Teil- Übernahmevertrages vom 15.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2016 und der Gesellschafterversammlung der Bell Production Services GmbH & Co. KG vom 15.07.2016 Teile ihres Vermögens (den gesamten Betriebsteil/Teilbetrieb "Fleischverarbeitung" mit Ausnahme der in den Anlagen 13, 13a, 13b und 13c des Teil-Ausgliederungs- und Teil-Übernahmevertrages vom 15.07.2016 aufgelisteten Sachanlagen und Vorräte) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Bell Production Services GmbH & Co. KG mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRA 202511) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Bell Deutschland GmbH & Co. KG, Seevetal, Brookdamm 21, 21217 Seevetal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der EuroFUXX GmbH Produkt- und Betriebsausstattungen mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 12394) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Bell Deutschland GmbH & Co. KG, Seevetal, Brookdamm 21, 21217 Seevetal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Hoppe GmbH mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn HRB 10435) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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