Bellthal Moselsprudel, G-esellschaft mit beschränkter Haftung, Kobern-Gondorf (Im Bellthal, 56330 Kobern-Gondorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Königsbacher Brauerei Aktiengesellschaft, vorm. Jos. Thillmann am 04.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bellthal Moselsprudel, G-esellschaft mit beschränkter Haftung, Kobern-Gondorf (56330 Kobern-Gondorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit der Königsbacher Brauerei Aktiengesellschaft, vorm. Jos. Thillmann mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz, HRB 138) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.