Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
21 |
|
|
|
|
b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
22.08.2022
Lukács |
HRB 23121 HB: Beluga C-Serie Beteiligungs GmbH, Bremen, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 4: Liquidator: Götsch, Klaus, * ‒.‒.‒‒, Oldenburg; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 23121 HB: Beluga C-Serie Beteiligungs GmbH, Bremen, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg. Geschäftsanschrift: Elbchaussee 370, 22609 Hamburg
HRB 23121 HB: Beluga C-Serie Beteiligungs GmbH, Bremen, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieck, Peter Werner. Geschäftsführer: Götsch, Klaus, * ‒.‒.‒‒, Oldenburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 23121 HB: Beluga C-Serie Beteiligungs GmbH, Bremen, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Beluga Faculty Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 25251 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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