Bender & Partner GmbH, Altdorf (0 Altdorf). Die Verschmelzung wurde am 19.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 11193).
Bender & Partner GmbH, Altdorf (0 Altdorf). Die Gesellschaft ist samt ihrer Zweigniederlassung der Bender & Partner GmbH, Büro Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 14814) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit derBG Finanz Consult Gesellschaft für Vermögensanlagen und -vermittlung mbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 11193) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.