HRB 2333:Bender Geschäftsführungs- und Beteiligungs GmbH, Ehringshausen, Am Hofacker 6, 35630 Ehringshausen.Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bender, Bärbel, Ehringshausen, * ‒.‒.‒‒.
Bender Geschäftsführungs- und Beteiligungs GmbH, Ehringshausen, Schützenstraße 2, 35630 Ehringshausen. Geschäftsanschrift: Am Hofacker 6, 35630 Ehringshausen.
Bender Geschäftsführungs- und Beteiligungs GmbH, Ehringshausen, Schützenstraße 2, 35630 Ehringshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, beschlossen. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Geschäftsführung und die Beteiligung als Komplementärin der Bender-Reisen GmbH & Co. KG (Amtsgericht Wetzlar HR A 2670) mit Sitz in Ehringshause, die die Vermietung von beweglichem Anlagevermögen des Reiseverkehrs zum Gegenstand hat. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bender, Andrea, Ehringshausen, * ‒.‒.‒‒.
Bender Geschäftsführungs- und Beteiligungs GmbH, Ehringshausen, Schützenstraße 2, 35630 Ehringshausen.Geschäftsanschrift: Schützenstraße 2, 35630 Ehringshausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kern Omnibus Reisen GmbH mit Sitz in Ehringshausen (Amtsgericht Wetzlar HRB 2219) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.