PR 482 KI: Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten Partnerschaft, Kiel (Jungfernstieg 44, 24116 Kiel). Rechtsverhaeltnis: Die Umwandlung ist mit der am 04.04.2012 erfolgten Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register (Amtsgericht Kiel, HRB 13829 KI) wirksam geworden. Der Name ist erloschen.
PR 482 KI: Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten Partnerschaft, Kiel (Jungfernstieg 44, 24116 Kiel). Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2012 hat die formwechselnde Umwandlung der Partnerschaft in die BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten GmbH mit Sitz in Kiel beschlossen. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PR 482 KI: Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten Partnerschaft, Kiel (Jungfernstieg 44, 24116 Kiel). Gegenstand: Die künstlerische, technische, wirtschaftliche und biologisch-ökologische Freianlagen- und Landschaftsplanung, die landschaftspflegerische Begleitplanung sowie sonstige landschaftsplanerische Leistungen sowie die Mitwirkung an der Bauwerksplanung, der Orts-, Stadt-, Regional- und Landesplanung. Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt die Partnerschaft allein. Partner: 1. Bendfeldt, Jens, * ‒.‒.‒‒, Kronshagen, Landschaftsarchitekt; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 2. Franke, Ulrich, * ‒.‒.‒‒, Schwerin, Landschaftsarchitekt; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 3. Herrmann, Uwe, * ‒.‒.‒‒, Gettorf, Landschaftsarchitekt; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Partnerschaft