Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
7 |
|
|
|
|
b)
Auf Grund des Verschmel-
zungsvertrages vom 16.08.2023;
23.08.2023 und der Zustimmungs-
beschlüsse vom selben Tage ist die
Bendzko Real Estate GmbH mit
Sitz in Berlin (Amtsgericht Char-
lottenburg, HRB 11461 B) durch
Übertragung ihres Vermögens un-
ter Auflösung ohne Abwicklung als
Ganzes auf die Gesellschaft ver-
schmolzen. |
a)
30.08.2023
Dannowski |
6 |
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|
b)
Auf Grund des Verschmel-
zungsvertrages vom 16.08.2023;
23.08.2023 und der Zustimmungs-
beschlüsse vom selben Tage ist die
Kyffhäuser GmbH mit Sitz in Ber-
lin (Amtsgericht Charlottenburg,
HRB 78270 B) durch Übertragung
ihres Vermögens unter Auflösung
ohne Abwicklung als Ganzes auf
die Gesellschaft verschmolzen. |
a)
30.08.2023
Dannowski |
HRB 19145 B: Bendzko Immobilien Vermittlungs GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 16, 10719 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Geschäftsjahr).
HRB 19145 B: Bendzko Immobilien Vermittlungs GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 16, 10719 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Sekural GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 159237 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SfG IT-Consulting GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 92432 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Zenit Grundbesitz-Organisationsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 41528 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Bendzko Immobilien Vermittlungs GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 16, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bendzko Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 24009) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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