Bene GmbH, München, Destouchesstr. 68, 80796 München. Die Verschmelzung wurde am 21.08.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Frankfurt/Main HRB 74741).
Bene GmbH, München, Destouchesstr. 68, 80796 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Bene Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74741) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bene GmbH, München, Destouchesstr. 68, 80796 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wiegmann, Frank, Waidhofen an der Ybbs/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Feldt, Michael Bruno Wilhelm, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bene GmbH, München, Destouchesstr. 68, 80796 München. Die Bene GmbH mit dem Sitz in Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Breisgau HRB 601501) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bene GmbH, München, Destouchesstr. 68, 80796 München. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.450,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Bene GmbH mit dem Sitz in Villingen-Schwenningen und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 210.000,00 EUR.
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