HRB 211316: Benefit Fitness & Wellness GmbH, Bad Zwischenahn, An den Kolonaten 33, 26160 Bad Zwischenahn. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.
HRB 211316: Benefit Fitness & Wellness GmbH, Bad Zwischenahn, An den Kolonaten 33, 26160 Bad Zwischenahn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2016. Geschäftsanschrift: An den Kolonaten 33, 26160 Bad Zwischenahn. Gegenstand: Betrieb von Fitnessstudios einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Gymnastik- und Aerobickursen sowie physiotherapeutische Leistungen (z. B. Massagen), der Verkauf von Fitnessprodukten und alkoholfreien Getränken, die Beratung im Bereich Fitness und Wellness sowie die Rechtsüberlassung und Franchising sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Barkowski, Alexander, Rastede, * ‒.‒.‒‒; Teller, Michael, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Benefit Fitness & Wellness KG, Bad Zwischenahn (Amtsgericht Oldenburg HRA 200687) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.